Verordnung:
GDPR, eine Abkürzung für General Data Protection Regulation, ist eine Verordnung zum Datenschutz und zur Privatsphäre, die in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt.
Wen bevollmächtigt es:
Die DSGVO ermächtigt die Personen, deren Daten personenbezogene Daten sind, die von öffentlichen oder privaten Stellen verarbeitet werden.
Optional oder verbindlich:
Die DSGVO ist Bestandteil der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Folglich handelt es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie, die für alle Stellen verbindlich ist, die personenbezogene Daten von Personen verarbeiten.
Seit:
Die DSGVO-Verordnung wurde am 14. April 2016 zur Annahme freigegeben und mit Wirkung vom 25. Mai 2018 umgesetzt.