In der heutigen Welt sind Datenschutz und Datenschutz für Unternehmen aller Branchen zu entscheidenden Überlegungen geworden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass bestimmte Organisationen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen. In diesem Beitrag werden wir die Rolle eines Datenschutzbeauftragten, seine Verantwortlichkeiten und wie er Organisationen dabei unterstützen kann, den Datenschutz effektiv zu verwalten, untersuchen.
Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein unabhängiger Experte, der von einer Organisation ernannt wird, um die Datenschutzaktivitäten zu überwachen und sicherzustellen, dass die Organisation die DSGVO einhält. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Organisation bezüglich ihrer Datenschutzpflichten zu beraten, die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften zu überwachen und als Kontaktstelle für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden zu fungieren.
Überlegungen, ob eine Organisation einen Datenschutzbeauftragten benötigt:
Eine Organisation muss einen Datenschutzbeauftragten ernennen, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllt:
1.Es handelt sich um eine Behörde oder Einrichtung.
2.Zu seinen Kernaktivitäten gehört die groß angelegte, regelmäßige und systematische Überwachung von Personen.
3.Zu ihren Kernaufgaben gehört die großangelegte Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten.
Wer kann Datenschutzbeauftragter sein?
Die DSGVO schreibt vor, dass ein Datenschutzbeauftragter über Fachwissen in Datenschutzgesetzen und -praktiken verfügen muss. Sie sollten auch ein gutes Verständnis der Branche und der Datenverarbeitungsaktivitäten der Organisation haben. Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter der Organisation oder ein Drittanbieter sein. Sie müssen jedoch in ihrer Rolle unabhängig sein und dürfen keine Interessenkonflikte haben.