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Gebote und Verbote für eine betroffene Person, während sie eine Zugriffsanfrage stellt

Auskunftsersuchen für betroffene Personen sind ein wichtiger Bestandteil der DSGVO-Compliance. Es gibt Einzelpersonen das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, die von Unternehmen, Organisationen und anderen Einrichtungen gespeichert werden.

Gebote:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie über alle Informationen verfügen, die für eine Auskunftsanfrage einer betroffenen Person erforderlich sind, einschließlich Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Kontaktdaten.
  2. Befolgen Sie die Anweisungen des Unternehmens zum Stellen einer Anfrage.
  3. Stellen Sie den erforderlichen Identitätsnachweis bereit, z. B. eine Kopie Ihres Reisepasses oder Führerscheins.
  4. Verfolgen Sie Ihre Anfrage, einschließlich Datum und Uhrzeit des Eingangs.
  5. Gehen Sie nach, wenn Sie innerhalb des in der Unternehmensrichtlinie festgelegten Zeitrahmens keine Antwort erhalten.

Verbote:

  1. Stellen Sie keine Anfrage, ohne einen Identitätsnachweis vorzulegen.
  2. Stellen Sie keine Forderungen oder Drohungen, um eine Antwort zu erhalten.
  3. Stellen Sie nicht mehrere Anfragen für dieselben Daten.
  4. Geben Sie bei einer Anfrage keine falschen oder irreführenden Informationen an.
  5. Erwarten Sie nicht, dass das Unternehmen personenbezogene Daten bereitstellt, die für die Anfrage nicht relevant sind.