Auskunftsersuchen für betroffene Personen sind ein wichtiger Bestandteil der DSGVO-Compliance. Es gibt Einzelpersonen das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, die von Unternehmen, Organisationen und anderen Einrichtungen gespeichert werden.
Gebote:
- Stellen Sie sicher, dass Sie über alle Informationen verfügen, die für eine Auskunftsanfrage einer betroffenen Person erforderlich sind, einschließlich Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihrer Kontaktdaten.
- Befolgen Sie die Anweisungen des Unternehmens zum Stellen einer Anfrage.
- Stellen Sie den erforderlichen Identitätsnachweis bereit, z. B. eine Kopie Ihres Reisepasses oder Führerscheins.
- Verfolgen Sie Ihre Anfrage, einschließlich Datum und Uhrzeit des Eingangs.
- Gehen Sie nach, wenn Sie innerhalb des in der Unternehmensrichtlinie festgelegten Zeitrahmens keine Antwort erhalten.
Verbote:
- Stellen Sie keine Anfrage, ohne einen Identitätsnachweis vorzulegen.
- Stellen Sie keine Forderungen oder Drohungen, um eine Antwort zu erhalten.
- Stellen Sie nicht mehrere Anfragen für dieselben Daten.
- Geben Sie bei einer Anfrage keine falschen oder irreführenden Informationen an.
- Erwarten Sie nicht, dass das Unternehmen personenbezogene Daten bereitstellt, die für die Anfrage nicht relevant sind.