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Zugriffsanfragen – Verantwortlichkeiten des Unternehmens

Als Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, haben wir bestimmte Verpflichtungen, wenn es um Auskunftsanfragen einer betroffenen Person geht.

Insbesondere müssen wir sicherstellen, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person respektiert und gewahrt wird. Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt das Recht der betroffenen Person auf Auskunft über ihre Daten durch und verleiht der betroffenen Person das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie Zugang zu ihren personenbezogenen Daten und anderen ergänzenden Informationen gemäß Artikel 15.

Um sicherzustellen, dass die Zugriffsrechte der betroffenen Person gewahrt und respektiert werden, sollten Unternehmen über technische und organisatorische Maßnahmen verfügen, um Zugriffsanfragen zu verwalten. Dies könnte beinhalten, dass ein System vorhanden ist, um die Anfragen zu verfolgen und der betroffenen Person die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Auch die Automatisierung kann in dieser Hinsicht helfen, da sie Unternehmen helfen kann, die Zugriffsanfragen effizienter und zeitnaher zu verwalten.

Darüber hinaus sollten Unternehmen auch sicherstellen, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person nicht missbraucht wird. Unternehmen sollten Maßnahmen zum Schutz vor betrügerischen Zugriffsanfragen ergreifen und Schritte unternehmen, um die Identität von Continue on zu überprüfen. die betroffene Person, bevor sie ihr Zugang zu ihren Daten gewährt.

Indem sie sicherstellen, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person respektiert wird, und indem sie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, können Unternehmen sicherstellen, dass die Auskunftsrechte der betroffenen Person geschützt sind und dass ihre Daten sicher und geschützt bleiben.